Seit dem Psychotherapiegesetz 2024 (§ 39) ist Online-Psychotherapie in Österreich
ausdrücklich erlaubt, ergänzt durch die
BMSGPK-Richtlinie „Online-Psychotherapie" vom 02.07.2025.
Drei Punkte sind dabei zentral:
- Nur synchron, per Audio + Video. Asynchrone Formate (Chat, E-Mail-Therapie) sind von § 39 PthG nicht gedeckt.
- DSGVO-konforme Plattform mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Standard-Zoom oder FaceTime ohne Auftragsverarbeitungsvertrag sind problematisch.
- Einzelfall-Eignung + Dokumentation. Die Therapeut:in entscheidet, ob Online für dein Anliegen passt, und dokumentiert die Begründung. Bei akuten Krisen, Suizidalität oder wenn kein ungestörter privater Raum verfügbar ist, ist Präsenz in der Regel besser geeignet.
Eine eigene Zertifizierung für Online-Therapie schreibt das Gesetz nicht vor; eingetragene Psychotherapeut:innen sind grundsätzlich berechtigt.
Echte Vollkassen-Plätze sind in Österreich knapp und werden meist nicht über Such-Plattformen
vermittelt, sondern direkt über bundeslandspezifische Versorgervereine. Diese Vereine erhalten von den Krankenkassen
Kontingente und vermitteln auf Wartelisten.
Wähle in Schritt 2 ein Bundesland aus, um die für dich zuständigen Vereine direkt zu sehen.
Der Weg über die Vereine ist erfahrungsgemäß deutlich schneller, wenn du dringend einen Kassenplatz brauchst.
Wenn du einen Eigenanteil angibst,
vergleichen wir damit nicht das Brutto-Honorar der Therapeut:in, sondern das,
was tatsächlich bei dir übrigbleibt — also Honorar minus Kassenzuschuss.
Beispiel
- Honorar Therapeut:in: 110,00 €
- Zuschuss ÖGK: − 33,70 €
- Dein Anteil: 76,30 €
Bei Therapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision
gibt es keinen Kassenzuschuss — dafür sind dortige Honorare oft niedriger.
Aktuelle Zuschuss-Sätze (Stand 2026): ÖGK 33,70 €, BVAEB ~50 €, SVS ~50 €, KFA Wien 39 €.